Kaufvertrag
Kurzdefinition
Kaufvertrag = Vertrag über den Erwerb einer Sache gegen Entgelt
Legaldefinition
„Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.“ (OR 184 Abs. 1)
Fremdsprachenbegriffe für Kaufvertrag
- in Lateinisch
- Emptio venditio
- in Italienisch
- Contratto di (compra)vendita
- in Französisch
- Contrat d‘achat
- in English
- Sales contract
Literatur
- Müller-Chen Markus / Huguenin Claire, Vertragsverhältnisse Teil 1: Innominatkontrakte, Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Leihe; Art. 184-318 OR, Zürich, 2016, 617 S.