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Kaufvertrag

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INTERNATIONALES KAUFRECHT

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Regeln des internationalen Privatrechts kommen auf Kaufverträge zur Anwendung, wenn Käufer und Verkäufer ihren (Wohn-)Sitz in verschiedenen Staaten haben uns sich deshalb die Frage stellt, ob das Recht des Käufers oder Verkäufers anzuwenden sei.

Grundlagen

  • Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291)
  • Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, LugÜ; SR 0.275.12)
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht; SR 0.221.211.1)
  • Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht; (Haager Übereinkommen; SR0.221.211.4)

Anwendbares Recht

  • Rechtswahl der Parteien
    • Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl
      • IPRG 116
  • Ohne Rechtswahl
    • Vertrag untersteht dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt
      • IPRG 117 Abs. 1
    • Das ist das Recht des Staates, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung erbringt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Niederlassung hat
      • IPRG 117 Abs. 2

Sonderregelungen

  • Haager Übereinkommen
    • Nach 118 IPRG gilt für den Kauf beweglicher Sachen das Haager Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht
    • Es handelt sich um kollisionsrechtliche Regelungen
  • Wiener Kaufrecht
    • Im internationalen Warenhandel gilt es das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (SR 0.221.221.1) zu beachten
    • Wiener Kaufrecht

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