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Kaufvertrag

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Rechtsfolgen bei unverschuldeter Unmöglichkeit

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Welche Rechtsfolgen die unverschuldete Unmöglichkeit einer Leistung im allgemeinen Vertragsrecht hat, wird hier aufgezeigt:

Unverschuldete anfängliche objektive Unmöglichkeit

  • Rechtsfolgen nach OR 20
    • Nichtigkeit

Unverschuldete anfängliche subjektive Unmöglichkeit

  • Rechtsfolgen nach OR 119

Unverschuldete nachträgliche Unmöglichkeit (subjektiv und objektiv)

  • Rechtsfolgen nach OR 119
    • Leistung des Schuldners
      • Forderung gilt als erloschen
        • OR 119 Abs. 1
    • Leistung des Gläubigers
      • Gläubiger wird von Leistungspflicht befreit
        • OR 119 Abs. 2
      • Bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden
        • Rückforderung gemäss ungerechtfertigter Bereicherung nach OR 62 ff.
        • Vgl. OR 119 Abs. 2
        • Heute auch Anspruch auf vertragliche Rückabwicklung nach OR 109 Abs. 1 möglich

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