LAWINFO

Kaufvertrag

QR Code

Annahmepflicht

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Käufer ist nicht nur verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen, sondern muss die gekaufte Sache – sofern vom Verkäufer vertragsgemäss angeboten – auch tatsächlich annehmen.

Begriff

  • Annahme =   reine tatsächliche Entgegennahme der Ware

Grundlage

  • OR 211 (Konkretisierung von OR 75)

Rechtsnatur

  • Gemäss herrschender Lehre handelt es sich um eine Rechtspflicht und nicht um eine Obliegenheit

Voraussetzung für Annahmepflicht

  • Käufer muss Kaufsache nur annehmen, sofern sie vom Verkäufer vertragsgemäss angeboten wird
    • Vertragsgemäss ist die Sache angeboten, wenn sie zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, in richtiger Qualität und Quantität geliefert wird

Zeitpunkt der Annahme

  • Die Inempfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder üblich ist
    • OR 211 Abs. 2

Annahmeverweigerung

  • Gerechtfertigte Annahmeverweigerung
    • bei Gattungsware
      • Ware entspricht nicht der vereinbarten Gattung, Qualität oder Quantität
    • bei Speziesware
      • Ware weist Mängel auf
  • Wirkung ungerechtfertigte Annahmeverweigerung
    • Käufer fällt wegen Nichtannahme in Gläubigerverzug (91 ff.) und wegen Nichtbezahlung des Kaufpreises in Schuldnerverzug (OR 107 ff.)
    • Annahmeverzug hat die Gefahrtragung zur Folge
      • Gefahrtragung

Gesetzestexte

Literatur

  • Heinz-Bommer Cornelia, Die Annahmepflicht des Käufers : nach Art. 211 OR, Diss. Bern, 1979, 92 S.
  • Müller-Chen Markus / Huguenin Claire, Vertragsverhältnisse Teil 1: Innominatkontrakte, Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Leihe; Art. 184-318 OR, Zürich, 2016, S. 139

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.