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Kaufvertrag

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Eigentumsübertragung Rechte

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Eigentumsübertragung von Forderungen und anderen Rechten ist uneinheitlich geregelt. Die wichtigsten Arten werden nachfolgend kurz aufgezeigt:

Forderungen

  • Eigentumsübertragung durch Zession
    • OR 164 ff.

Unternehmenskauf

  • Asset Deal
    • Bundesgesetz über Fusion, Spaltung ,Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301)
    • Asset Deal

Wertpapiere

  • Inhaberaktien
    • mit Titelausstellung
      • Übertragung durch blosse Besitzübergabe
    • ohne Titelausstellung
  • Namenaktien

Immaterialgüterrechte

  • Immaterialgüterrechte
    • Patente
    • eingetragener Marken
    • eingetragene Designs
    • etc.
  • Form
    • Übertragung setzt Schriftlichkeit voraus
      • PatG 33 Abs. 2bis (bei Patentrecht)
      • MSchG 17 Abs. 2 (bei Markenrecht)
      • DesG 14 Abs. 2 (bei Designrecht)
    • Bei eingetragener Marke oder eingetragenem Design, Übertragung Gutgläubigen gegenüber erst durch Eintrag im Register wirksam

Gesetzestexte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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