Für die Verbuchung und Bilanzierung von Ansprüchen aus Kaufverträgen gelten die allgemeinen Rechnungslegungsregeln.
Bei Sukzessivlieferverträgen die über mehrere Monate dauern können, stellen sich geschäftsjahr- bzw. abschlussbedingt besondere Fragen der Bilanzierung, da der Kaufpreis allenfalls im alten Jahr bereits vollständig bezahlt wurde, die Ware aber teilweise erst im neuen Jahr bezogen wird. Ebenfalls sind derartige Abgrenzungsschwierigkeiten bei Kredit- oder Pränumerandokäufen zu beachten.