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Kaufvertrag

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Steuern beim Fahrniskauf

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mehrwertsteuer

Beim Kauf von Waren und Dienstleistungen ist in der Schweiz die Mehrwertsteuer (MWST) zu entrichten. Idee hinter der MWST ist, dass der Konsument dem Staat einen finanziellen Beitrag zukommen lässt. Um komplizierte Abrechnungen jedes einzelnen Konsumenten zu vermeiden, wird die Steuer bei den Unternehmen (Produzenten, Fabrikanten, Händlern, Handwerkern, Dienstleistenden usw.) eingezogen. Später werden die Steuern vom Unternehmen auf den Konsumenten übertragen, in dem sie die MWST in den Preis einrechnen:

Offerte / Abrede

keine Abrede + keine Erklärung

  • Inkl. MWST
  • Exkl. MWST
  • MWST = inkl.

Grundlage

Steuerart

  • Indirekte Steuer
  • Verbrauchersteuer

Zweck

  • Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs (Konsum) im Inland

Bedeutung

  • Die MWST ist heute die wichtigste Einnahmequelle des Bundes

Mehrwertsteuersatz (vgl. MWSTG 25)

  • Normalsatz von 8%
    • Für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • Reduzierter Steuersatz von 2.5%
    • Bestimmte Güter des täglichen Bedarfs
      • zB Lebensmittel
      • zB Bücher
      • zB Zeitschriften
      • zB Kinoeintritt
      • zB Medikamente
  • Sondersteuersatz von 3.8
    • Beherbergungsleistungen
      • Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, auch wenn dieses separat berechnet wird

Import

    • Auch Waren, die aus dem Ausland bezogen werden, unterliegen der MWST
    • Die Mehrwertsteuer (MWST), die bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben wird, heisst Einfuhrsteuer
    • Besteuerung erfolgt bei der Einfuhr

Export

  • Exporte sind von der Steuer befreit
  • Werden im Ausland dann mit ausländischer MWST belastet

Literatur

  • Bühler Hans-Peter, Die Mehrwertsteuer: eine praxisorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen, Zürich 2008, 316 S.
  • Frei Benno, Das neue MehrWertSteuer-Gesetz : Handbuch für die Praxis, Bern 2010, 348 S.

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