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Kaufvertrag

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Widerruf

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht sieht das Schweizer Gesetz – weder für den Einkauf im Geschäft noch für den Onlinehandel – vor. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (lat,; dt. Verträge sind einzuhalten). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht das Obligationenrecht bei Haustürgeschäften und sog. Telefon-Verträgen (OR 40a ff.). Näheres dazu finden sie unter konsumenten-schutz.ch  

Kulanz

  • Trotz fehlender gesetzlicher Regelung gibt es einige Geschäfte, darunter auch sehr viele Online-Shops, die ihren Kunden freiwillig ein Widerrufsrecht gewähren
  • Dabei reicht die Kulanz von 14 Tagen bis zum Umtausch ohne zeitliche Obergrenze

Zweck

  • Marketing
  • Kundenvertrauen
  • Kundenzufriedenheit
  • Senkung Kaufhemmschwelle

Risiko

  • Das Widerrufsrecht kann insbesondere für Online-Händler – aufgrund von Logistikkosten und kostenlosem Rückversand – teuer werden

Kosten

  • Bei Onlineshops wie zB Zalando ist der Rückversand kostenlos, was beim Online-Händler ebenfalls sehr hohe Kosten verursacht

Ausnahmen

  • Für Gewisse Kaufgegenstände sehen Verkäufer oft Ausnahmen des ansonsten gewährten Widerrufrechts vor
    • zB Veranstaltungstickets
    • zB schnell verderbliche Waren
    • zB Waren im Ausverkauf oder bereits reduzierte Waren

Praktische Hinweise

  • Quittung vorweisen
    • Wichtig ist immer, dass man beim Umtausch oder der Rückgabe die Quittung vorweisen kann
  • Original Verpackung
    • Die gekaufte Sache sollte wenn möglich in der Originalverpackung zurückgebracht werden
  • Umtausch- oder Rückgabebestätigung
    • Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich beim Kauf schriftlich auf dem Kaufbeleg einen Umtausch oder eine Rücknahme bestätigen lassen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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