Für den Vertragsschluss ist mindestens die Einigung der Parteien über alle wesentlichen Vertragspunkte des Geschäfts (sog. Essentialia Negotii) notwendig. Diese leiten sich bei den gesetzlichen Vertragstypen (Nominatkontrakten) in der Regel aus der Legaldefinition her. Beim Kaufvertrag sind dies Kaufgegenstand und Kaufpreis, die im Erfüllungszeitpunkt bestimmbar sein müssen, damit ein gültiger Vertrag geschlossen werden kann.
Weiterführende Informationen
- Zu den allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses
- Zu Essentialia Negotii im Vertragsrecht