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Kaufvertrag

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Form

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Welche Formvorschriften für den Kaufvertrag gelten, wird nachfolgend dargestellt:

Formfreiheit

  • Im Kaufvertrag geht man vom allgemeinen, im Obligationenrecht geltenden Grundsatz der Formfreiheit aus
  • Eine besondere Form ist gemäss OR 11 Abs. 1 nur notwendig, wenn das Gesetz sie vorschreibt

Gewillkürte Formvorschriften

  • Ist vom Gesetz keine Form vorgesehen, steht es den Parteien frei, eine Form für den Kaufvertrag zu wählen
    • OR 16

Gesetzliche Formvorschriften

Einfache Schriftlichkeit

  • Voraussetzung
    • Schriftlicher Vertrag mit Handschriftlicher Unterschrift
  • Anwendungsfälle
    • zB Vorkaufsverträge über Grundstücke, die den Kaufpreis nicht zum Voraus bestimmen
      • OR 216 Abs. 3
    • zB Kaufvertrag über Patente, Marken oder Designs
  • Weitere Informationen

Qualifizierte Schriftlichkeit

  • Voraussetzung
    • Bei der qualifizierten Schriftlichkeit werden neben der einfachen Schriftlichkeit bestimmte zusätzliche Elemente verlangt
  • Anwendungsfälle
  • Weitere Informationen

Öffentliche Beurkundung

  • Voraussetzung
    • Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form durch den Notar (Urkundsperson)
  • Anwendungsfälle
    • Grundstückkauf
    • Vorvertrag für Grundstückkauf
    • Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück
  • Weitere Informationen

Wirkung Formungültigkeit

  • Dient die Formvorschrift nicht nur zu Beweiszwecken, sondern stellt sie eine Gültigkeitsvoraussetzung dar, hat der Formmangel die Nichtigkeit des formbedürftigen Vertrages zur Folge

Gesetzestexte

Literatur

  • Furrer Frank, Heilung des Formmangels im Vertrag, Diss. Zürich 1992

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